Aufgaben des Entsorgungsbeirats Der Entsorgungsbeirat erarbeitet Empfehlungen für die Österreichische Bundesregierung. Diese Empfehlungen bilden die Grundlage für weitere Entscheidungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle.

Das Mandat des Entsorgungsbeirates wurde von der Bundesregierung im Rahmen des Ministerrates am 10. März 2021 erteilt und gilt für drei Jahre. Danach wird die Bundesregierung, basierend auf den Empfehlungen des Abschlussberichts, ein weiteres Mandat erteilen.

Konkret erarbeitet der Entsorgungsbeirat in den ersten drei Jahren Themen und Fragestellungen, um den Status Quo zu den radioaktiven Abfällen in Österreich darzustellen und schrittweise einen Weg in Richtung Endlagerung radioaktiver Abfälle aufzuzeigen.  In dieser Phase ist nicht die Suche nach einem passenden Standort für ein Endlager oder die Entscheidung über die Art des Endlagers vorgesehen.

Das Mandat des Entsorgungsbeirats umfasst folgende Aufgaben:

  • Erstellung einer detaillierteren Bestandsaufnahme der gegenwärtigen und der in Zukunft zu erwartenden radioaktiven Abfällen;
  • Evaluierung möglicher Optionen für die Endlagerung der österreichischen radioaktiven Abfälle, inklusive den erforderlichen Voraussetzungen, Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken, sowie einer ersten Kostenabschätzung;
  • Erstellung eines Partizipationskonzepts mit Empfehlungen, wie die Bevölkerung informiert, beteiligt und in Entscheidungen miteinbezogen wird;
  • Entwurf eines Zeit- und Ablaufplans zur Entsorgung der in Österreich angefallenen radioaktiven Abfälle;

Alle Ergebnisse und Empfehlungen des Entsorgungsbeirats werden in einem Abschlussbericht zusammengefasst und der Bundesregierung übergeben. Auf Basis dessen wird diese weitere Schritte in Richtung Endlagerung radioaktiver Abfälle vornehmen.

Die konkrete Arbeitsweise des Entsorgungsbeirats ist in der Geschäftsordnung festgehalten.