Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ist bemüht, die Website des Entsorgungsbeirates im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom
2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.entsorgungsbeirat.gv.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102: Die Webseiten sowie die im Jahr 2021 erstellten PDF-Dokumente sind mit der  Konformitätsstufe AA  vollständig vereinbar. Nicht vollständig barrierefrei sind lediglich ältere PDF-Dokumente, die nicht mehr in den Anwendungsbereich fallen. Siehe Punkt 3.
  2. Unverhältnismäßige Belastung: Die automatischen Suchvorschläge der Suchfunktion sind gegebenenfalls für Screenreader-NutzerInnen erschwert zugänglich. Die Gründe sind die eingesetzte Open Source  Software, die nicht in unserem Einflussbereich liegt sowie Probleme mancher Screenreader mit  kombinierten Texteingabe-/Aufklapp-Feldern. Die Nutzung der Vorschläge ist für die Suche nicht  zwingend erforderlich. Als Alternative steht der direkte Zugang zu den Suchergebnissen durch Eingabe des Suchbegriffes und Starten der Suchfunktion zur Verfügung.
  3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
    Ältere PDF-Dokumente, die vor dem September 2018 erstellt wurden, sind nicht vollständig barrierefrei. Enthaltene Tabellen sind beispielsweise aufgrund fehlender Tabellenköpfe erschwert zugänglich, Tags für Listen sind stellenweise nicht korrekt  verschachtelt, Kontraste bei Grafiken sind z.T. nicht ausreichend. Wir planen, die PDF-Dokumente bei der nächsten Aktualisierung der Dokumente gegen barrierefreie Versionen auszutauschen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13. Mai 2021 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte durch eine Accessibility-Analyse nach WCAG 2.1
Konformitätslevel AA durch den externen Dienstleister Pixel Melange Ing. Jürgen Bartl (www.pixel-melange.com) während der Website-Entwicklung im April 2021. Überprüft wurden alle Grundfunktionen der Website sowie umfangreiche Stichproben der Inhalte. Mit einem Screenreader wurde die Funktion der Navigation sowie in Stichproben die Zugänglichkeit der Inhalte überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Bei der Entwicklung dieser Website wurde großes Augenmerk auf die barrierefreie Gestaltung gelegt. Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese an den untenstehenden Kontakt zu melden.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Kontakt:
kontakt@entsorgungsbeirat.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle (Website der FFG)

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren (Website der FFG)