Geschäftsordnung In der Geschäftsordnung sind die Zusammensetzung des Entsorgungsbeirats, die Aufgaben und die konkrete Arbeitsweise festgehalten.

Die Geschäftsordnung legt die Organisation und die operative Arbeitsweise des Entsorgungsbeirats fest und wurde im Rahmen der Koordinierungsfunktion von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erlassen.

Inhaltlich sind in der Geschäftsordnung unter anderem die Punkte Aufgaben, Arbeitsweise, Zusammensetzung, Vorsitzführung,  Berichtspflichten, Öffentlichkeitsarbeit, Einrichtung von Ausschüssen und Geschäftsstelle festgelegt. Wie gesetzlich gefordert,  ist in der Geschäftsordnung auch die Meinungsbildung, insbesondere das Abstimmungsverhalten und das Einbringen von Diskussionspunkten, festgehalten.

Die Geschäftsordnung verliert nach Beendigung des Mandates ihre Gültigkeit. Für die darauffolgende Mandatsperiode gibt es eine neue Geschäftsordnung, die gegebenenfalls angepasst werden wird.