Grundlagen für Empfehlungen Die Aufgabe des Entsorgungsbeirates ist es die Bundesregierung in Angelegenheiten zur Umsetzung des Nationalen Entsorgungsprogramms zu beraten und Empfehlungen zu formulieren.

Um Empfehlungen abgeben zu können nutzte der Entsorgungsbeirat die Möglichkeit weitere Expertise einzuholen und  Studien zu beauftragen. Die Erstellung mehrerer vorbereitender Berichte unterstützte den thematischen Einstieg in die Arbeiten des Entsorungsbeirates.

Die Sitzungsberichte, in welchen die Ergebnisse der Sitzungen zusammengefasst werden, sind öffentlich.