Grundlagen für Empfehlungen

Die Aufgabe des Entsorgungsbeirates ist es die Bundesregierung in Angelegenheiten zur Umsetzung des Nationalen Entsorgungsprogramms zu beraten.

Um Empfehlungen abgeben zu können hat der Entsorgungsbeirat die Möglichkeit Studien zu beauftragen.

Die Sitzungsberichte, in welchen die Ergebnisse der Sitzungen zusammengefasst werden, sind öffentlich.